Fahrplanänderung

Liebe Eltern und SchülerInnen,

ab 15.02.2018 gilt ein neuer Fahrplan auf den Linien 7623, Rottenburg- Hirrlingen und 7622, Rottenburg- Tübingen.

 

WGV - Schülerversicherung

Alle Schülerinnen und Schüler sind über einen Sammelvertrag der Stadt Rottenburg versichert. Dies betrifft auch die von der Schule organisierten Praktika.

Aktuell zum Schulanfang: Schulweg-Unfallversicherung

 Im letzten Schuljahr wurde häufig gerätselt, ob Schüler auch unfallversichert sind, wenn sie mit dem Roller zur Schule fahren.

 

Antwort der Unfallkasse Baden-Württemberg als unserem zuständigen Versicherer: Ja!

 

Schüler/-innen baden-württembergischer Schulen gehören

• während der Teilnahme am regulären stundenplanmäßigen Unterricht

 

• an offiziellen, von der Schulleitung genehmigten Schulveranstaltungen

 

• während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht stattfinden und von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden und

 

• auf den damit verbundenen unmittelbaren Wegen

 

zu dem nach § 2 Abs.1 Nr. 8b Sozialgesetzbuch - SBG - VII bei der Unfallkasse Baden-Württemberg versicherten Personen-

kreis.

 

Der Versicherungsschutz auf den Schulwegen besteht

 

unabhängig von der Wahl des Beförderungsmittels (z.B. Fahrrad, zu Fuß, Roller, PKW, etc.) und auch, wenn die Schüler/innen die Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben.

 

Versichert sind Personen-, nicht aber Sachschäden.

 

Sollte sich ein Unfall ereignen, bitten wir Sie, uns diesen mit der vorgeschriebenen Unfallanzeige zu melden. Den entsprechenden Vordruck "Unfallanzeige" erhalten Sie auf der Homepage www.uk-bw.de unter der Rubrik "Aktuelles".